100 Jahre SC Hörstel

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Am Mittwoch trafen sich die Sportvereine im Stadtgebiet mit der Stadt Hörstel um auf Stadtebene das weitere Vorgehen im Trainings- und Spielbetrieb zu koordinieren. Für den SC waren Jürgen Lücke und Claudia Veismann vom geschäftsführenden Vorstand vor Ort.

Nach der neuen Corona-Verordnung vom 12.08.2020, die erst einmal bis zum 31.08.2020 gültig ist, wurden folgende Absprachen getroffen:

Absprachen zum Trainings- und Spielbetrieb:

  • Dusch- und Waschräume, Umkleiden, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume werden wieder geöffnet.
  • Diese können nur unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet werden in:
    • Dusch- und Waschräumen
    • Umkleiden

Je Kabine und Duschraum wird die maximale Zahl an Personen festgelegt, die gleichzeitig im Raum sein dürfen!

  • Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen
  • Warteschlangen

Ansonsten gilt die Maskenpflicht!

  • In allen Räumen muss eine gute Durchlüftung sichergestellt werden (Fenster + Türen).
  • Nicht zu nutzende Duschen/Toiletten müssen gekennzeichnet oder durch Folie/Tüten abgeklebt werden (1,5 m Abstandsregelung).
  • Reinigung der Duschen und Umkleiden erfolgt 1x am Tag, auch sonntags (hier erfolgt eine Klärung der Stadt mit dem Reinigungsunternehmen).
  • Die tägliche Reinigung der Duschen und Umkleideräume muss die Putzfrau in einer vorbereiteten Liste mit Dokumentation der Putzzeit und Unterschrift gewährleisten (hier erfolgt eine Klärung der Stadt mit dem Reinigungsunternehmen).
  • Beim Spielbetrieb sind bis zu 300 Zuschauer plus die am Spielbetrieb teilnehmenden Personen zulässig, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen. Die Anzahl von 300 gilt für die gesamte Sportstätte.
  • Die schriftliche Erfassung aller Anwesenden ist zwingend. Es sind Kontaktlisten zu führen, die für 4 Wochen aufbewahrt werden (Erstellung einer Tabelle mit: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, An-/Abreisezeit), jeder muss sich eintragen!!
  • Auch bei Regen muss die Abstandsregelung eingehalten werden.
  • Für die Einhaltung der Regeln auf dem Sportgelände ist der Verein zuständig. Hier soll ein Ordnungsteam organisiert werden.
  • Bei Missachtung erfolgt eine Verweisung der Sportstätte. Bei groben Missachtungen kann ein Bericht geschrieben werden, der dann an das Ordnungsamt der Stadt geht. Es kann eine Strafe mit Bußgeld folgen.
  • Es sollen keine weiteren Desinfektionsmittelspender aufgestellt werden.
  • Laufwege für alle Mannschafen/Gastmannschaften/Schiedsrichter/ Zuschauer müssen gekennzeichnet werden
  • Mannschaftsbesprechungen können aus Platzgründen nicht in den Umkleiden erfolgen. Ausweichen nach draußen.
  • Bei mehreren Mannschaften auf dem Gelände muss der Spielbetrieb organisiert werden. Die Fußballer der 4 Vereine besprechen das Vorgehen hinsichtlich Spielzeiten und Übergangszeiten, um Begegnungen von Mannschaften zu vermeiden. In den Hallen stimmen sich die Sparten ab.
  • Ernennung eines Verantwortlichen als Cororna-Beauftragten in der Abteilung bzw. für den Spieltag.
  • Das Training einzelner Mannschaften kann auf mehrere Male in der Woche ausgeweitet werden unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Gastronomische Angebote:  

  • Laufwege müssen gekennzeichnet werden; Einbahnstraßenverkehr.
  • In Warteschlangen ist die Abstandsregelung von 1,5 m Abstand einzuhalten.

 Hier ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

  • Getränke können nur in Flaschen ausgegeben werden. Die Ausgabe der Getränke soll durch nur eine bestimmte Person erfolgen, das gilt auch für Kühlschränke.
  • Der Ausschank von Alkohol ist möglich.
  • Bei Kaffee und Kuchen ist die Ausgabe von Tassen, Gläsern, Tellern untersagt, weil nach deren Benutzung eine Reinigung mit der Spülmaschine nötig (60 Grad oder Tenside) wäre. Hier ist Einweggeschirr einzusetzen.
  • Bei Punktspielen kann gegrillt werden. Am Grill gilt eine Arbeitsteilung: z. B. eine Person grillt, die Verteilung erfolgt durch jemand anderen.
  • Es darf keine Selbstbedienung erfolgen.

Nach dem Training ist das Grillen nicht gestattet.

Alle Absprachen gelten unter Vorbehalt und können jederzeit geändert werden.

 

Claudia Veismann / Jürgen Lücke

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